Revierkarte für Niederösterreich: Jagdjahr, Fristen, Nachtjagd
Ein niederösterreichisches Revier läuft in Revier3D mit dem NÖ-Rechtsprofil: Jagdjahr, Abschussliste, Nachtjagd-Zeiten, Kirrmengen und Wildschaden-Fristen kommen aus dem Rechtskatalog, Grenze und Grundstücke aus dem Kataster. Die Angaben sind ohne Gewähr, maßgeblich bleiben Landesgesetz, Verordnung und Bescheid.
Drei Schritte bis zum NÖ-Revier
Schusszeiten und Abschussplan im Planer
Die Bilder zeigen das öffentliche Demo-Revier Lesachtal (Kärnten), deshalb stehen dort Kärntner Klassen und Zeiten. In deinem Revier stehen an derselben Stelle die niederösterreichischen.
Was Revier3D für Niederösterreich berücksichtigt
Die Übersicht zeigt, welche Regeln und Fristen Revier3D für Niederösterreich berücksichtigt. Die Fundstellen stehen jeweils daneben. Die Schusszeiten aller Wildarten sind bewusst keine Liste auf dieser Seite: sie stehen klassengenau im Planer, im Reiter Abschuss & Strecke gleich unter der Streckenliste, mit Paragraf und LGBl-Fundstelle.
| Aussage | Wert für Niederösterreich | Fundstelle |
|---|---|---|
| Jagdjahr | Beginnt im Jänner: das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember. | NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Abschussliste | Bis 15. Jänner des folgenden Jagdjahres an den Landesjagdverband elektronisch, Kopie an die Bezirksverwaltungsbehörde. Jährlich. | § 84 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Abschussplan Schalenwild | Bis 31. März im ersten, vierten und siebten Jahr der Jagdperiode 2020 bis 2028 (also 2020, 2023 und 2026), an denselben Empfänger. | § 81 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974 iVm § 11 |
| Abschussplan Auer- und Birkhahnen | Jährlich bis 31. März, an denselben Empfänger. | § 81 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Nachtjagd | Schusszeit von 60 Minuten vor Sonnenaufgang bis 60 Minuten nach Sonnenuntergang. Ausgenommen vom Nachtjagd-Verbot: Schwarzwild, Raubwild, Raubzeug, Auerhahn, Birkhahn, Wildgänse, Wildenten, Schnepfen. Eine saisonale Schonzeit bleibt davon unberührt. | § 95 Abs 1 Z 3 NÖ JagdG 1974 idF LGBl Nr 12/2026, in Kraft seit 03.02.2026 |
| Kirrung Schwarzwild | Höchstens 3 Kirrstellen je angefangene 100 ha Jagdgebiet; Tagesmenge höchstens 1 kg, Vorlage höchstens 1 kg. | NÖ Jagdverordnung § 46 und § 47 |
| Kirrung Rotwild | Höchstens 1 Kirrstelle je angefangene 100 ha Wald, erlaubt vom 1. August bis 30. November; Vorlage höchstens 20 Liter Äpfel oder Birnen beziehungsweise 5 Stück Rüben. Rotwildfütterung ist davon getrennt und richtet sich nach § 87 NÖ Jagdgesetz. | NÖ Jagdverordnung § 46 und § 47, § 87 NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Wildschaden, Erstmeldung | Binnen 2 Wochen ab Kenntnis an den Jagdausübungsberechtigten oder dessen Bevollmächtigten, bei Schäden im Wald binnen 4 Wochen; keine besondere Form genannt; wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch. Kommt binnen zwei Wochen kein Vergleich zustande, folgt das Verfahren nach §§ 108 ff. | § 107 und § 110 NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Jagderlaubnis | Freiwilliger schriftlicher Nachweis, kein amtlicher Vordruck, keine Mitführpflicht eines Scheins. Die Jagdgastkarte schließt die Reviererlaubnis nicht ein. | § 5, § 58 und § 64 NÖ Jagdgesetz 1974 |
| Wildbret | Untersuchung durch die kundige Person; Kennzeichnung mit dem Wildbretanhänger; Register sind Lebensmittelunternehmerprotokoll und Wildfleischuntersuchungsprotokoll; das Wildfleischuntersuchungsprotokoll wird jährlich vom 1. bis 31. Jänner gemeldet. Die Beschaublocknummer gibst du ein, Revier3D erzeugt keine. | Land Niederösterreich, Wildfleischuntersuchung; NÖ Jagdverband, Wildbrethygiene |
| Rechtsstand | 23.08.2026 (Katalog at-jagdrecht-2026.08.23-r1) | Stand der in Revier3D hinterlegten Regeln |
Was die App damit macht
- Keine amtliche Reviergrenze auf Knopfdruck. Das gibt es nur in Kärnten, Tirol und Vorarlberg, wo die Länder ihre Jagdgebietsgrenzen als offene Daten veröffentlichen. In Niederösterreich ziehst du die Grenze selbst: Ecken antippen, Grundstücke aus dem Kataster übernehmen, KG und Grundstücksnummern eintragen oder eine Datei laden.
- Schusszeiten ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweilige Landes-Jagdverordnung. Dazu können Regelungen auf Bezirks- und Hegering-Ebene gelten; Bescheide, Auflagen und Bezirksverordnungen können von jeder Zeile der Tabelle oben abweichen.
- Die Fachkarten sind Planungsinformation, keine Rechtsauskunft. Verbindlich bleiben Bescheid, Kundmachung und die amtliche Originalquelle.
- Revier3D erstellt keine Jagdkarte und keine Jagdgastkarte. Es erstellt nur Unterlagen für das eigene, geöffnete Revier; Jagdkarte und Reviererlaubnis bleiben zwei getrennte Berechtigungen.
- Das Rechtsprofil gibt es nur in der Betriebsart Amtlich. Das ist die Voreinstellung. Stellst du das Revier auf Revierkarte um, fehlen Schusszeit-Knopf, Fristen und Kirrungsprüfung; die App macht dann keine Rechtsangaben.
- Wildschaden und Kirrung sind Prüfhilfen, keine Rechtsauskunft. Fristtage sind rechnerische Kalendertage; Hemmung, abweichende Vereinbarungen und Ausnahmeereignisse bejaht die App nie von selbst.
- Wildbret: keine amtlichen Nummern, keine automatische Meldung. Revier3D erzeugt oder prüft keine Beschaublock- oder Bescheinigungsnummern und reicht nichts bei Behörde, Jagdverband oder Labor ein.
Testphase ohne Zahlungsdaten
Du kannst Revier3D in einer Testphase mit dem kompletten Basic-Umfang ausprobieren, ohne Zahlungsdaten. Was die Tarife danach kosten, steht unter Preise auf der Startseite.
Woher die Angaben kommen
Stand der Angaben: Revier3D berücksichtigt die hinterlegten Regeln zu Jagdjahr, Fristen, Nachtjagd, Kirrung, Wildschaden, Jagderlaubnis und Wildbret. Den berücksichtigten Rechtsstand findest du in der Tabelle. Verbindlich sind die amtlichen Quellen.
Landesrecht Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes: NÖ Jagdgesetz 1974 (RIS) und die NÖ Jagdverordnung, dazu die Wildfleischuntersuchungs-Seite des Landes Niederösterreich und die Wildbrethygiene-Seite des NÖ Jagdverbands, genau so wie sie im Katalog hinterlegt sind.
Geodaten: Grundstücke und Grenze aus dem amtlichen Kataster des BEV, Luftbild von basemap.at, Höhen vom BEV. Hilfe-Kapitel: Schnellstart, Grenze, Planer, Fachkarten.
Wie es weitergeht
Häufige Fragen
Gilt die Nachtjagd-Regel automatisch?
Ja, sobald dein Revier auf Niederösterreich steht und in der Betriebsart Amtlich läuft. Der Knopf 🎯 Schusszeit im 3D-Bild rechnet für deinen Revierstandort die Zeit von 60 Minuten vor Sonnenaufgang bis 60 Minuten nach Sonnenuntergang und nennt die vom Nachtjagd-Verbot ausgenommenen Tiere. Eine saisonale Schonzeit hebt das nicht auf: Steht ein Tier gerade in der Schonzeit, zeigt die App das dazu an. Ohne Gewähr, maßgeblich ist § 95 NÖ Jagdgesetz 1974.
Rechnet Revier3D meine Abschussliste?
Revier3D führt die Streckenliste und den Abschussplan mit Soll und Ist je Klasse und erinnert im Planer an die Frist 15. Jänner, samt der Zahl der Einträge, die noch nicht als gemeldet markiert sind. Die Streckenliste kommt als PDF mit Hinweis auf den amtlichen Meldeweg. Die Übermittlung an den Landesjagdverband und die Kopie an die Bezirksverwaltungsbehörde machst du selbst; das PDF ist kein amtliches Formular.
Was, wenn sich das Gesetz ändert?
Die Rechtskataloge tragen einen Rechtsstand und eine Versionsnummer, die Nachtjagd-Regel zusätzlich die LGBl-Fassung und das Datum, seit dem sie gilt. Der aktuelle Stand steht in der Tabelle oben. Bis ein neuer Katalog eingespielt ist, kann die App einen überholten Wert zeigen. Deshalb gilt jede Angabe ohne Gewähr, und vor einer Entscheidung prüfst du den Gesetzestext im RIS.
Kann ich ein Revier in zwei Bundesländern führen?
Nein. Ein Revier trägt in Revier3D genau ein Bundesland, und daran hängen Schusszeiten, Fristen, Jagdjahr und Abschussplan-Klassen. Du kannst das Bundesland eines Reviers später umstellen; die App sagt dir dann, welche Klassen im neuen Bundesland nicht mehr passen, und Zurückstellen stellt alles wieder her. Liegt ein Jagdgebiet in zwei Bundesländern, legst du für den zweiten Teil ein eigenes Revier an.