1.1 Anbieter der Software „Revier3D" (erreichbar unter https://revier3d.at) ist Ing. Thomas Postl, Einzelunternehmer, Neusiedlerstraße 18, 2763 Pernitz, Österreich, UID-Nummer: ATU83556304, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Anbieter").
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Revier3D zwischen dem Anbieter und den Nutzern (nachfolgend „Kunde"). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.3 Kunden können Verbraucher im Sinne des KSchG oder Unternehmer sein. Soweit einzelne Regelungen nur für eine Gruppe gelten, ist das ausdrücklich angeführt.
2.1 Revier3D ist eine webbasierte Software (Software as a Service) für die Verwaltung von Jagdrevieren. Der Funktionsumfang des Tarifs „Basic" umfasst insbesondere: automatisch erzeugte 3D-Revierkarte, 2D-Karte mit Luftbild und Katasterbearbeitung, Reviereinrichtungen (Marker), Abschussplan und Streckenliste mit PDF-Export, Druckkarte (A4 bis A2), automatische Wege-Erkennung, Messwerkzeuge, GPX-Import und -Export, Wildkamera-Anbindung (per E-Mail-Weiterleitung und über das Kameraportal des Herstellers) mit Auswertung sowie ein Revier-Link mit gemeinsamem Revier-Passwort für das Revierteam. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Punkt 2.6 ist in jedem Tarif enthalten.
2.2 Der Tarif „Pro" umfasst zusätzlich zum Basic-Umfang insbesondere: Mehrbenutzer-Konten mit Rollen und Rechten, Jagdgast-Zugänge, das Aufsichts-Register (Kontrollgänge der Jagdaufsicht mit Beanstandungen), die Wildbret-Verwaltung für Stücke aus dem eigenen Revier mit Register, nichtamtlichen Ausfüllhilfen und Trichinenproben-Dokumentation, den Belegungs-Kalender für die Ansitzstände, die erweiterte Streckenstatistik (Auswertung nach Tageszeit, Erlegungsart, Gewicht und Altersstruktur) sowie die Revier-Buchhaltung (Punkt 2.4). Die Wildbret-Verwaltung erzeugt keinen amtlichen Vordruck und übermittelt keine Daten an Behörden, Verbände oder Labore. Ein Offline-Betrieb ohne Internetverbindung ist Bestandteil jedes kostenpflichtigen Tarifs und wird nicht gesondert verkauft. Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Tarifs bleibt die lokal installierte App mit den bis dahin gespeicherten Revierdaten dauerhaft nutzbar, ohne weitere Kosten; es enden lediglich die Synchronisation über den Server, der geteilte Zugang über den Revier-Link, das Live-Wetter und die automatische Wildkamera-Anbindung (Punkt 5.1).
2.3 Der Anbieter entwickelt Revier3D laufend weiter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner Funktionen, sofern der vertraglich zugesagte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.
2.4 Die Revier-Buchhaltung ist ein Werkzeug zur Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Belegen (vorbereitende Buchhaltung) mit Belegfotos, Festschreibung samt Änderungsprotokoll, Exporten und einem Nur-Lese-Zugang für die Steuerberatung des Kunden. Sie ist keine Steuerberatung, erstellt keine Bilanz und keine Umsatzsteuervoranmeldung und ist keine Registrierkasse im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung. Die Verantwortung für die steuerliche Richtigkeit der Eintragungen und für die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO) liegt beim Kunden. Der Komplett-Export der Buchhaltung (Journal, Änderungsprotokoll, Belegbilder) und ein vom Kunden eingerichteter Steuerberater-Zugang bleiben auch nach dem Ende eines Pro-Abos zugänglich, solange das Revier gespeichert ist (Punkt 5.3).
2.5 Jedem Revier steht ein gemeinsamer Speicher für Fotos, Videos, Belege und Wildkamera-Bilder zur Verfügung: 8 GB im Tarif „Basic", 50 GB im Tarif „Pro", 1 GB während der kostenlosen Testphase. Gelöschte Einträge liegen 30 Tage im Papierkorb und zählen bis dahin mit; die Revierleitung kann den Papierkorb jederzeit selbst endgültig leeren. Ist der Speicher voll, weist der Anbieter weitere Uploads ab. Laufen weiterhin Wildkamera-Bilder ein, löscht das System automatisch die ältesten Wildkamera-Bilder endgültig, um Platz zu schaffen (Umlaufpuffer); eigene Fotos, Videos und Belege werden dabei nie gelöscht. Die Revierleitung wird darüber per E-Mail verständigt und sieht den Zustand dauerhaft im Kamera-Bereich. Der Anbieter kann im Einzelfall ein höheres Kontingent einräumen.
2.6 Revier3D arbeitet mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Alle Jagddaten (Fotos, Notizen, Marker-Positionen, Wildarten, Grenze, Grundstücksnummern, Buchhaltungsbelege und andere Revierinhalte) werden auf dem Gerät des Kunden verschlüsselt, bevor sie den Server des Anbieters erreichen. Der Server speichert nur chiffrierte Daten und kann deren Inhalt nicht lesen, nicht entschlüsseln und nicht an Dritte weitergeben. Der Schlüssel befindet sich ausschließlich beim Kunden und den von ihm berechtigten Personen. Der Anbieter kann bei Verlust des Schlüssels die Daten nicht wiederherstellen, auch nicht auf behördliche Anordnung. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist in beiden Tarifen enthalten.
2.6.1 Von der Verschlüsselung ausgenommen sind ausschließlich die folgenden Angaben und Vorgänge:
a) Zugangs-, Vertrags- und Ordnungsdaten, die dauerhaft im Klartext gespeichert bleiben: Account-E-Mail, Tarif und Zahlungsstatus, Revier-Link, Mitgliedschaften im Revier samt Rolle, die belegte Speichermenge, der Name des Reviers, Land und Bundesland, die vom Kunden eingetragenen Stammdaten für Behördenblätter (Jagdausübungsberechtigter, Anschrift, Bezirk, Behörde, Jagdgebietsnummer) sowie die vom Kunden vergebenen Namen der Wildkameras. Der Anbieter benötigt diese Angaben für Anmeldung und Rechteprüfung, für die Auslieferung, für die Zuordnung eingehender Wildkamera-Bilder und für die Auswahl der landesrechtlichen Schusszeiten- und Fristentabellen. Vergibt der Kunde für das Revier oder eine Wildkamera einen Flur- oder Ortsnamen, wird dieser damit im Klartext gespeichert.
b) Verwaltungsdaten der einzelnen Einträge: Anzahl der Einträge sowie Zeitpunkt ihrer Anlage, Änderung und Löschung. Sie sind für die Abgleichung mehrerer Geräte und für den Papierkorb erforderlich; der Inhalt der Einträge bleibt verschlüsselt.
c) Das Bearbeitungs- und Baufenster: Beim Bearbeiten der Reviergrenze und beim Bau der 3D-Karte übermittelt das Gerät des Kunden die Grenze für die Dauer der jeweiligen Anfrage an den Server, weil dieser die Berechnung durchführt. Der Anbieter speichert sie dabei nicht, auch nicht als Sicherungskopie.
d) Der Zeitpunkt einer Dokumenterstellung: Für GPX-Datei, Abschussplan-Nachweis, Streckenliste, Jahresbericht, Statistik und die Ausgaben der Revier-Buchhaltung sowie für deren Versand an eine Behörde übermittelt das Gerät des Kunden die dafür benötigten Einträge entschlüsselt für die Dauer der jeweiligen Anfrage. Der Anbieter erstellt daraus das Dokument und speichert die Einträge nicht.
e) Die Wetterabfrage: Für Wetteranzeige und Vorhersage ruft das Gerät des Kunden einen Wetterdienst unmittelbar selbst auf (Open-Meteo; in der 3D-Ansicht für die stündliche Rohvorhersage zuerst GeoSphere Austria, ersatzweise Open-Meteo) und nennt ihm die Gegend des Reviers. Dabei wird diesem Dienst die IP-Adresse des Kundengeräts bekannt, und der Anbieter erlangt von dieser Abfrage keine Kenntnis. Damit wird die Gegend offengelegt, nicht der Inhalt der Revierdaten. Der Kunde kann die Abfrage je Gerät abschalten.
f) Der gerundete Revierstandort für die Wildkamera-Auswertung: Für die Dämmerungs-Auswertung der Wildkamera übermittelt das Gerät des Kunden den Standort des Reviers im Rumpf dieser Anfrage, gerundet auf zwei Nachkommastellen (ein Raster von rund einem Kilometer). Der Anbieter speichert ihn weder in der Datenbank noch in einem Protokoll; im Arbeitsspeicher wird er als Schlüssel eines kurzlebigen Zwischenspeichers gehalten. Die Rundung begrenzt die Genauigkeit dieser Übermittlung; sie verbirgt den Standort des Reviers nicht, weil dieser bereits nach Punkt j) ableitbar ist.
g) Zugangsdaten für ein Kameraportal: Hinterlegt der Kunde Zugangsdaten für das Kameraportal eines Herstellers, damit der Anbieter die Bilder dort abholt, werden diese verschlüsselt gespeichert, der zugehörige Schlüssel liegt jedoch beim Anbieter. Es ist die einzige Stelle, an der der Anbieter etwas aufsperren kann; sie betrifft nur dieses Portal-Passwort und keine Jagddaten. Die Hinterlegung ist freiwillig.
h) Kamerabilder im Moment des Eingangs: Ein von einer Wildkamera übermitteltes Bild verschlüsselt der Server unmittelbar bei Eingang mit dem öffentlichen Schlüssel des Reviers, weil zu diesem Zeitpunkt regelmäßig kein Gerät des Kunden erreichbar ist. Er sieht das Bild dabei einmalig und kann es danach nicht mehr öffnen.
i) Die Herkunft der Revierkarte: Lesbar bleibt, aus welcher amtlichen Quelle die Karte des Reviers gebaut wurde, also Höhenmodell, Luftbild und die herausgebende Stelle. Der Anbieter benötigt diese Angabe, um den Kachel-Vorrat des Reviers wiederzufinden. Aus ihr lässt sich das Land ableiten, in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich das Bundesland der herausgebenden Stelle, weil dort die Vermessungsämter der Länder zuständig sind. Aus dieser Angabe allein ergeben sich Lage, Zuschnitt und Inhalte des Reviers nicht; zur Lage siehe Punkt j). Das vom Kunden im Revier hinterlegte Bundesland, nach dem sich Schusszeiten und Fristen richten, ist eine davon getrennte Angabe und bleibt nach Punkt a) im Klartext gespeichert.
j) Der Ort der Revierkarte: Die beim Bau der 3D-Karte von den amtlichen Quellen geholten Kartenkacheln werden im Revier des Kunden abgelegt und dort verschlüsselt. Ihre Datei- und Ordnernamen entsprechen den Blattnummern der amtlichen Kartenblätter und bleiben lesbar, weil die Auslieferung und der Offline-Vorrat des Reviers daran anknüpfen. Aus ihnen ist derjenige Kartenausschnitt ableitbar, aus dem die 3D-Karte gebaut wurde; dieser Ausschnitt ist größer als das Revier. Grenzverlauf, Zuschnitt und Inhalte des Reviers ergeben sich daraus nicht.
2.6.2 IP-Adressen werden nicht dauerhaft gespeichert. Sendet der Kunde aus der App ausdrücklich einen technischen Messbericht (Bildraten und Geräteangaben), speichert der Anbieter diesen Bericht samt IP-Adresse und Reviernummer, um Rückmeldungen zuordnen zu können; Revierinhalte sind darin nicht enthalten. Die Ausnahmen nach Punkt 2.6.1 sind auf der Sicherheitsseite unter https://revier3d.at/sicherheit im Einzelnen erläutert; technische Einzelheiten enthält das Whitepaper unter https://revier3d.at/whitepaper.
3.1 Die Registrierung ist kostenlos. Mit der Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase von 7 Tagen mit dem Basic-Funktionsumfang. Die Testphase endet automatisch; es entsteht KEINE Zahlungspflicht und es ist keine Kündigung nötig. Nach Ablauf sind Änderungen gesperrt und die weitere Nutzung setzt einen kostenpflichtigen Tarif voraus. Wurde das Revier ohne Konto angelegt (also nur über den Einstieg auf der Website, ohne Registrierung), kann der Anbieter es frühestens sieben Tage nach Ablauf der Testphase samt Inhalten löschen; wer seine Daten behalten möchte, legt daher vor Ablauf ein Konto an.
3.2 Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Tarif kostenpflichtig bestellt und der Anbieter die Bestellung bestätigt.
3.3 Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.1 Der Tarif „Basic" kostet 9,90 Euro pro Monat oder 99 Euro pro Jahr, der Tarif „Pro" 39,90 Euro pro Monat oder 399 Euro pro Jahr. Für Kunden in der Europäischen Union verstehen sich alle Preise inklusive Umsatzsteuer; diese wird vom Zahlungsabwickler Paddle (Punkt 4.2) berechnet und abgeführt. Bei Kunden außerhalb der Europäischen Union kann zusätzlich eine an ihrem Wohnsitz geltende Verbrauchssteuer anfallen (etwa die US-amerikanische Sales Tax); sie wird vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
4.2 Die Zahlung erfolgt über Paddle (Paddle.com Market Limited, Dublin, Irland) als „Merchant of Record": Paddle tritt beim Kauf als Wiederverkäufer auf, wickelt die Zahlung ab und stellt die Rechnung aus. Ergänzend gelten die Käufer-Bedingungen von Paddle (https://www.paddle.com/legal/checkout-buyer-terms).
4.3 Preisänderungen gelten nicht für bereits bezahlte Zeiträume und werden mindestens ein Monat vor Wirksamwerden angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde zum Wirksamwerden kündigen.
4.4 Der Anbieter kann zeitlich befristete Rabattaktionen anbieten (z. B. einen "Beta-Rabatt" während der Beta-Phase). Der ermäßigte Preis und die Dauer der Ermäßigung werden vor dem Kauf klar angezeigt. Nach Ablauf der angezeigten Rabattdauer gilt automatisch der in Punkt 4.1 genannte reguläre Preis; dies ist keine Preiserhöhung im Sinne von Punkt 4.3, da die Befristung von Anfang an Vertragsinhalt war.
5.1 Das Abo verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit (Monat oder Jahr), wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich, formlos per E-Mail an [email protected] oder über die Kontoverwaltung. Mit Ablauf der Abrechnungsperiode enden die Synchronisation über den Server, der geteilte Zugang über den Revier-Link, das Live-Wetter und die automatische Wildkamera-Anbindung; bereits gespeicherte Wildkamera-Bilder bleiben in der lokalen Kopie erhalten. Die lokal installierte App und die darin enthaltenen Revierdaten bleiben unberührt (Punkt 2.2).
5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Nach Vertragsende bleibt das Revier für 6 Monate gespeichert und kann durch erneuten Abschluss reaktiviert werden. Danach kann der Anbieter die Daten löschen. Der Kunde kann seine Daten (z. B. GPX-Export, PDF-Exporte, Komplett-Export der Buchhaltung) vor Vertragsende selbst sichern und jederzeit die sofortige Löschung über die Kontoverwaltung durchführen. Auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (etwa 7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen nach § 132 BAO) hat eine Löschung beim Anbieter keinen Einfluss; der Kunde sorgt rechtzeitig für eigene Sicherungen.
6.1 Der Kunde hält seine Zugangsdaten und das gemeinsame Revier-Passwort geheim und gibt sie nur an Personen weiter, die zum Zugriff auf das Revier berechtigt sein sollen. Der Kunde ist für Eintragungen verantwortlich, die über seinen Revier-Link mit dem Revier-Passwort erfolgen.
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingetragenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den jagdrechtlichen Vorschriften seines Bundeslandes entsprechen. Die Verantwortung für die Richtigkeit jagdlicher Aufzeichnungen (insbesondere Abschussplan und Streckenliste gegenüber Behörden) liegt beim Kunden; Revier3D ist ein Hilfsmittel und ersetzt keine behördliche Meldung.
6.3 Missbräuchliche Nutzung (etwa Überlastung der Systeme, Zugriff auf fremde Reviere, Weiterverkauf) berechtigt den Anbieter zur Sperre des Zugangs.
6.4 Bindet der Kunde Wildkameras an Revier3D an, entscheidet er allein über deren Aufstellung und Betrieb. Er stellt sicher, dass der Einsatz nach den Vorschriften seines Bundeslandes zulässig ist, und ist für Standortwahl, Kennzeichnung und Rechtsgrundlage verantwortlich, soweit auf den Aufnahmen Personen erkennbar sein können. Revier3D speichert und zeigt die übermittelten Bilder ausschließlich innerhalb des jeweiligen Reviers und wertet sie nicht darüber hinaus aus. Näheres zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
6.5 Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seines Revier-Passworts und seines Wiederherstellungscodes allein verantwortlich. Bei Verlust des Revier-Passworts ohne verfügbaren Wiederherstellungscode sind alle verschlüsselten Daten unwiderruflich verloren. Der Anbieter kann diese Daten nicht wiederherstellen (Punkt 2.6). Dies betrifft ausdrücklich auch Buchhaltungsunterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO) unterliegen. Der Kunde wird dringend empfohlen, den Wiederherstellungscode sicher und getrennt vom Passwort zu verwahren und regelmäßig verschlüsselte Exporte seiner Daten durchzuführen.
7.1 Der Anbieter erbringt die Leistung mit branchenüblicher Sorgfalt, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Ausfälle durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (etwa Ausfall von Drittdiensten für Karten- und Höhendaten) sind möglich.
7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für digitale Leistungen.
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
8.3 Karten-, Kataster-, Höhen- und Wetterdaten stammen aus externen Quellen (unter anderem basemap.at, BEV, OpenStreetMap, Open-Meteo) und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie dienen der Orientierung; für Grenzverläufe sind ausschließlich die amtlichen Unterlagen maßgeblich.
8.4 Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die darauf beruhen, dass der Kunde sein Revier-Passwort oder seinen Wiederherstellungscode verloren hat (Punkt 2.6, 6.5). Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Sicherheitsmaßnahme zugunsten des Kunden; ihre Kehrseite (keine Wiederherstellung ohne Schlüssel) ist eine bekannte und akzeptierte Eigenschaft dieses Verfahrens. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO bleibt in der Verantwortung des Kunden.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter https://revier3d.at/datenschutz.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens ein Monat vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung beenden.
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
11.2 Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 1. September 2026